
Ein Sachschaden liegt vor, wenn durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges fremde Sachen beschädigt, zerstört oder abhanden kommen. Versichert sind hierbei auch damit in Verbindung stehende Folgeschäden (z. B. Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur einer beschädigten Sache, Wertminderung).
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